U-W-T Stumpfoll GmbH
Handel & Service
Vogelweiderstraße 188
4600 Wels

Tel.: 07242 / 65685
Fax.: 07242 / 65685-13
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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

A) Verbindlichkeit unserer Lieferbedingungen:

Für Bestellungen, die uns erteilt werden, gelten nachstehende Lieferbedingungen. Mit unseren Vertretern, Angestellten oder sonst für unsere Firma tätig werdende Personen getroffene, abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

B) Antragsannahme, Storni, Retouren:

Für alle durch unsere Reisevertreter aufgenommenen Bestellungen behalten wir uns die Annahme vor, allenfalls auch eines Teiles. Ein Storno uns ordnungsgemäß erteilter Bestellungen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. Bestellgemäß gelieferte Waren werden von uns nicht zurückgenommen.

C) Preise:

Unsere Verkaufspreise gelten ab unserem Lager Wels, unverpackt. Sie beinhalten - mangels gesonderter Vereinbarung - nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Sie beruhen auf den Preisen unserer Lieferwerke und unseren Handlungskosten zum Zeitpunkt ihrer Kalkulation. Bei Änderungen der Preise unserer Lieferwerke, Lohn- und Tariferhöhungen, Änderungen der Devisenkurse, in- oder ausländischer Frachtraten, Zölle oder Nebenabgaben der Einfuhr behalten wir uns Preisberichtigungen im entsprechenden Ausmaß vor. Ferner behalten wir uns vor, Irrtümer in Preislisten, Angeboten, in durch unsere Reisevertreter aufgenommenen Bestellungen oder in Rechnungen, unverzüglich nach Entdeckung richtig zu stellen.

D) Lieferzeit:

Wir sind stets bemüht, uns erteilte Aufträge so rasch wie möglich zu erledigen. Ereignisse höherer Gewalt oder Verzug unserer Lieferwerke entbinden uns aber von den eingegangenen Verpflichtungen und berechtigen uns, diese ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeiten hinauszuschieben, ohne daß der Besteller, falls nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden, von der Verpflichtung zur späteren Annahme entbunden ist. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn diese auf ein leicht fahrlässiges Verhalten von uns zurückzuführen sind. Nimmt der Besteller die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, entweder die Ware einzulagern, wofür der Besteller (Käufer) zur Zahlung einer angemessenen Lagergebühr verpflichtet ist und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist von zumindest 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, wobei uns das Recht zusteht, entweder eine Vertragsstrafe ohne Nachweis eines Schadens in Höhe von pauschal 30% des Kaufpreises oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

E) Versand:

Wenn keine anderen Vereinbarungen mit dem Käufer (Besteller) getroffen wurden, versenden wir bei uns bestellte Waren nach unserer Wahl per Post, Bahn, Autotransport oder direkt ab einem unserer Lieferwerke, unfrei, für Rechnung und Gefahr des Käufers (Bestellers). Wir übernehmen die für den Versand notwendige Verpackung gegen Berechnung unserer Selbstkosten. Gebrauchte Verpackungsmaterialien ( Karton, Kisten, Verschläge und dergleichen) werden von uns nicht zurückgenommen.

F) Gefahrenübergang:

Wir liefern ab unserem Lager Wels oder direkt ab einem unserer Lieferwerke auf Gefahr des Käufers (Bestellers), der für ordnungsgemäße Obhut zu sorgen hat und mangels anderweitiger Vereinbarung verpflichtet ist, für den notwendigen Versicherungsschutz auf eigene Kosten zu sorgen.

G) Haftung:

Eine mögliche Haftung für Produktfehler an von uns gelieferten Waren ist beim Produkthaftpflichtigen geltend zu machen. Sollte eine Haftung unsererseits gegeben sein, so übernehmen wir diese nur in jenem Ausmaß, wie sie unsere Lieferanten uns gegenüber übernehmen. Bei der Durchführung von Reparaturen und Installationen haften wir ausschließlich für die fachgemäße Ausführung unserer Arbeiten und die Brauchbarkeit der dabei von uns aufgewendeten
Teile. Geltend gemachte Gewährleistungsansprüche erledigen wir nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung oder durch Ersatzlieferung. Andere Gewährleistungsansprüche (insbesondere Wandlung oder Preisminderung) und Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere dann, wenn sie auf leichter Fahrlässigkeit unsererseits beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es wird im Einzelfall etwas anderes vereinbart. Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich gelten gemacht werden. Durch die nicht rechtzeitig erfolgte schriftliche Mängelanzeige oder durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware werden sämtliche Gewährleistungsansprüche zum Erlöschen gebracht. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet. Unsere Vertreter und Kundendienst-Monteure sind zur Entscheidung über Mängelrügen nicht berechtigt.

H) Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen mit unserer Firma erfolgten, innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug von Skonto, ab Fakturendatum zahlbar. Der Abzug eines vereinbarten Kassaskontos ist nur unter der Voraussetzung statthaft, dass sämtliche übrigen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze erfüllt sind. Eine Skontoabzugsberechtigung geht auch bei Verzug mit nur einer Teilzahlung oder eines Teiles derselben zur Gänze verloren. Unberechtigte Abzüge werden ausnahmslos nachgemahnt und künftige Zahlungen zuerst auf ausstehende Skontobeträge, Zinsen, Spesen und erst dann auf offene Rechnungsbeträge angerechnet. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel übernehmen wir nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllung statt, unter Berechnung aller Einziehungsund Diskontspesen, Begebung oder Prolongation gilt nicht als Erfüllung. Eine Aufrechnung des Bestellers gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

I) Verzug:

Bei Überschreitung der mit uns vereinbarten Zahlungsziele sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu verrechnen. Der Käufer (Besteller) verpflichtet sich, für den Fall des Verzuges überdies, die uns entstandenen üblichen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

J) Eigentumsvorbehalt:

Alle von uns gelieferten Waren, insbesondere Einrichtungen, aber auch Einzelteile, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen weder veräußert, verpfändet oder darf sonst irgendwie darüber verfügt werden. An allen von uns auf Kredit gelieferten Einrichtungen, verpflichtet sich der Käufer „EIGENTUM der Firma UWT-Umwelttechnik Gesellschaft mbH., Wels“ anzubringen und bis zur vollständigen Bezahlung zu belassen. Der Käufer anerkennt ausdrücklich, dass wir bei Zahlungsverzug berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückstellung der gelieferten Sache auf seine Kosten beanspruchen können. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich unsererseits erklärt wird. Der Käufer muss jede Beeinträchtigung unseres Eigentums, insbesondere Pfändungsgefahr, aber auch Schäden jeder Art vermeiden und unverzüglich unserer Geschäftsleitung schriftlich bekannt zu geben. Für den Fall einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Gegenstände tritt uns der Besteller bereits jetzt alle ihm mit dieser Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderung ab.
Der Besteller ist verpflichtet, über Verbleib und Umfang der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit Rechnung zu legen. Nach Rückstellung sind wir berechtigt, die Ware freihändig unter Anrechnung auf den vereinbarten Kaufpreis zu verkaufen.

K) Angaben in Katalogen und Prospekten:

Die Ausführung der in unseren Katalogen und Prospekten abgebildeten Waren unterliegt laufend Änderungen, entsprechend der Entwicklung der Technik, die vorbehalten bleiben. Abbildungen und warenbeschreibende Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sind daher für uns unverbindlich.

L) Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung, auch für Klage auf Rückgabe der von uns gelieferten Ware, das sachlich zuständige Gericht in Wels.

M) Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.